ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Sprachlicher Hinweis

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

II. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden. Sie gelten nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder einer App.

III. Leistungsbeschreibungen

  1. Das Startpaket umfasst eine Körperstatusfeststellung, sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten Trainingsplans und die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte.
  2. Die Chipkarte wird zum angegebenen Preis käuflich vom Kunden erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben.
  3. Die Quartals Betriebskostenpauschale dient der Zurverfügungstellung des Personals für Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit. Ferner erhält der Kunde die Möglichkeit, sich einen neuen Trainingsplan erstellen zu lassen und sich anschließend bei der Umsetzung des umgestellten Trainingsplans von einem Trainer hinsichtlich der Änderungen neu einweisen und beraten zu lassen.
  4. Die Auswahl der nachfolgenden Leistungsbestandteile – soweit vom Kunden gewählt und gebucht – umfasst:
    – Gerätetraining = berechtigt zur Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte, die nicht elektronisch gesteuert sind;
    – Auswahl Medy Stream Massage berechtigt den Kunden täglich einen Massage von 15 Minuten in Anspruch zu nehmen.
    Auswahl eGym = berechtigt zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten eGym Geräte, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglicht.
    Getränke-Abo = berechtigt den Kunden zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme dieser Getränken oder die Weitergabe dieser Getränken an Dritte ist vom Getränke-Abo genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich gesondert angebotenen Getränke.
    Hat der Kunde die Leistung Solarium gewählt, ist er berechtigt eine Sonnenbank bis zu 12 Minuten täglich zu nutzen.

IV. Fälligkeiten / Verzug

  1. Das einmalig zu zahlende Startpaket sowie die Kosten der Chipkarte werden bei Abschluss der Vertrages fällig.
  2. Die Betriebskostenpauschale wird jeweils zum ersten eine jeden Quartals abgebucht.
  3. Der auf Vorderseite angegebene 4-wöchentliche oder wöchentliche Gesamtbetrag wird jeweils montags alle 4 Wochen/wöchentlich im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals am auf den vereinbarten Vertragsbeginn folgenden Montag, es sei denn, der vereinbarte Vertragsbeginn ist ein Montag. In diesen Fällen wird der erste wöchentliche Gesamtbetrag am Tag des vereinbarten Vertragsbeginns fällig.
  4. Gerät der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 3 4-wöchentlichen Beiträgen in Verzug, so werden sämtliche vertraglich vereinbarten Endgelder bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

V. Ruhezeitmöglichkeit

Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

VI. Mitgliederverwaltung/ Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung

  1. Die Mitgliederverwaltung des Studios ist telefonisch Montags und Mittwochs jeweils in der Zeit von 9 bis 16 Uhr erreichbar. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher­schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
  2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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